Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit
Weiterbildung fördern. Fachkräfte sichern. Zukunft im Unternehmen gestalten.
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Betriebe und Beschäftigte dabei, berufliche Weiterbildung gezielt zu fördern. Je nach Situation können Zuschüsse zu Lehrgangskosten, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt oder Qualifizierungsgeld in Betracht kommen. Ziel ist es, Beschäftigte für neue Anforderungen zu qualifizieren und Unternehmen im Wandel zu stärken.
Die Arbeitswelt verändert sich durch Digitalisierung, Strukturwandel und Fachkräftemangel. Genau hier setzt die Qualifizierungsoffensive an: Beschäftigte sollen durch Weiterbildung im Unternehmen gehalten, beruflich weiterentwickelt und auf neue Anforderungen vorbereitet werden. Das BMAS beschreibt das Qualifizierungschancengesetz als Teil dieser Qualifizierungsoffensive; die Bundesagentur für Arbeit setzt die Förderung heute über konkrete Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung um.
Für eure Website ist wichtig: Unter dieser Überschrift sollte nicht ein allgemeiner Coachingtext stehen, sondern eine Seite über Förderung beruflicher Weiterbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis. Die BA weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Förderung im Regelfall gemeinsam mit dem Betrieb erfolgt und der Betrieb sich in vielen Fällen auch an den Weiterbildungskosten beteiligt.
Was bedeutet die Qualifizierungsoffensive konkret?
Unter der Qualifizierungsoffensive können Unternehmen und Beschäftigte verschiedene Unterstützungsformen nutzen. Dazu gehören insbesondere:
- Qualifizierungsberatung für Unternehmen
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
- vollständige oder teilweise Übernahme von Lehrgangskosten
- Förderung mehrerer Beschäftigter über einen Sammelantrag
- Qualifizierungsgeld als Entgeltersatzleistung bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf
Für wen ist diese Förderung relevant?
Diese Seite ist besonders passend für:
- Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden gezielt weiterqualifizieren möchten
- Beschäftigte, die sich im bestehenden Arbeitsverhältnis beruflich weiterbilden wollen
- Betriebe im Strukturwandel, in denen sich Anforderungen an Tätigkeiten deutlich verändern
- Unternehmen, die mehrere Mitarbeitende mit ähnlichem Weiterbildungsbedarf fördern lassen möchten
- Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit abschlussorientierter Weiterbildung, für die teils besonders hohe Förderungen vorgesehen sind
Unser Tipp:
Je besser du erklären kannst, warum genau diese Weiterbildung deine Jobchancen verbessert, desto höher sind deine Erfolgsaussichten.
Die AfbW – Akademie für berufliche Weiterbildung unterstützt Interessierte dabei, Fördermöglichkeiten besser zu verstehen und die nächsten Schritte klarer zu planen. Wir helfen dir dabei,
passende Weiterbildungswege besser einzuordnen,
Unterlagen und Voraussetzungen vorzubereiten,
dich auf das Beratungsgespräch mit der zuständigen Stelle vorzubereiten,
und die richtige Maßnahme für dein berufliches Ziel zu finden.
Wichtig ist dabei: Die endgültige Entscheidung über Förderung, Bildungsgutschein, Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie trifft immer die zuständige Agentur für Arbeit nach individueller Prüfung.
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Was kann gefördert werden?
Die AfbW – Akademie für berufliche Weiterbildung unterstützt Unternehmen und Beschäftigte dabei, passende Qualifizierungswege zu erkennen und die nächsten Schritte gut vorzubereiten. Wir helfen bei der Einordnung des Weiterbildungsbedarfs, bei der Auswahl passender Qualifizierungsangebote und bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Arbeitgeber-Service oder der zuständigen Agentur für Arbeit. Die Entscheidung über Förderung, Förderhöhe und Bewilligung trifft immer die Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Situation.
Wenn ihr die Seite stärker arbeitgeberorientiert machen möchtet, könnt ihr ergänzen:
Wir unterstützen Betriebe dabei, Qualifizierungsbedarfe frühzeitig sichtbar zu machen und Weiterbildung strategisch zu planen. Die BA nennt hier ausdrücklich Themen wie Personalstrukturanalyse, Kompetenzanalyse, Qualifizierungsplanung und Beratung zu Förderleistungen.
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
Wenn Beschäftigte während der Weiterbildung ganz oder teilweise ausfallen, kann die BA dem Betrieb einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen. Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße. Aktuell nennt die BA im Individualverfahren 75 Prozent Zuschuss für Betriebe mit unter 50 Beschäftigten, 50 Prozent für Betriebe mit unter 500 Beschäftigten und 25 Prozent für Betriebe ab 500 Beschäftigten. Bei fehlendem Berufsabschluss und Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung sind bis zu 100 Prozent möglich.
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Übernahme der Lehrgangskosten
Auch Lehrgangskosten können ganz oder teilweise übernommen werden. Laut BA sind im Individualverfahren bei Betrieben mit unter 50 Beschäftigten 100 Prozent, bei Betrieben mit unter 500 Beschäftigten 50 Prozent und bei Betrieben ab 500 Beschäftigten 25 Prozent vorgesehen. Für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen sollen bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden.
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Zusätzliche Erhöhungen
Wenn eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner vorliegt, können die Förderungen nach BA-Angaben um 5 Prozent erhöht werden. Das gilt sowohl für den Arbeitsentgeltzuschuss als auch für die Übernahme der Lehrgangskosten.
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Weitere Weiterbildungskosten
Aus Sicht der Beschäftigten weist die BA außerdem darauf hin, dass zusätzliche Weiterbildungskosten übernommen werden können, zum Beispiel zusätzliche Fahrkosten oder zusätzliche Kinderbetreuungskosten.
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Sammelantrag für mehrere Beschäftigte
Wenn mehrere Beschäftigte desselben Betriebs an derselben Weiterbildung teilnehmen, reicht laut BA ein Sammelantrag. In diesem Verfahren können Arbeitsentgeltzuschüsse, Lehrgangskosten und pauschalierte sonstige Weiterbildungskosten gefördert werden.
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Qualifizierungsgeld – das eigene Förderinstrument
Ein besonders wichtiger Teil dieser Seite sollte das Qualifizierungsgeld sein. Es ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, wenn ein nicht unerheblicher Teil der Belegschaft wegen Strukturwandel weiterqualifiziert werden muss und die Weiterbildung die Weiterbeschäftigung im selben Unternehmen sichern soll. Die BA beschreibt es ausdrücklich als Alternative zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und zur klassischen Kostenübernahme.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind aktuell:
- ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft,
- eine betriebsbezogene Regelung oder ein Tarifvertrag; bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten reicht eine schriftliche Erklärung des Betriebs,
- eine Weiterbildung von mehr als 120 Stunden,
- ein nach AZAV zugelassener Bildungsträger,
- Inhalte, die über kurzfristige, rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
- ein schriftlicher Antrag des Arbeitgebers; die BA empfiehlt, diesen spätestens drei Monate vor Beginn zu stellen,
- und die Zustimmung der Beschäftigten zur Qualifizierung.
Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt laut BA 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Die Weiterbildung selbst finanziert dabei der Betrieb.
Voraussetzungen für die klassische Weiterbildungsförderung
Für die klassische Förderung einzelner Beschäftigter oder im Sammelantrag nennt die BA insbesondere diese Voraussetzungen:
- die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden,
- Weiterbildung und Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen,
- vermittelt werden Kenntnisse und Fähigkeiten, die über eine reine kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen,
- die Weiterbildung kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend organisiert werden.
Das ist für eure Website wichtig, weil ihr damit sauber erklären könnt: Nicht jede interne Kurzschulung ist förderfähig. Reine betriebs- oder softwarespezifische Kurzschulungen werden von der BA ausdrücklich als Beispiel genannt, das nicht unter diese Förderung fällt.
Online-Weiterbildung hat viele Vorteile.
Welche Förderung möglich sein kann
Was ist mit „Qualifizierungsoffensive“ gemeint?
Auf eurer Website sollte der Begriff als Sammelbezeichnung für die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit verstanden werden. Konkret geht es um Beratung, Zuschüsse zu Weiterbildungskosten, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und – in bestimmten Fällen – um Qualifizierungsgeld. Das BMAS ordnet das Qualifizierungschancengesetz als Teil der Qualifizierungsoffensive ein
Für wen ist diese Förderung gedacht?
Sie richtet sich vor allem an Beschäftigte im bestehenden Arbeitsverhältnis und an Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden weiterqualifizieren möchten. Die BA weist darauf hin, dass die Förderung in der Regel gemeinsam mit dem Betrieb erfolgt.
Was wird gefördert?
Je nach Fall können Lehrgangskosten, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, zusätzliche Weiterbildungskosten und bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf auch Qualifizierungsgeld gefördert werden.
Gibt es feste Fördersätze?
Ja, bei der individuellen Förderung nennt die BA feste Orientierungswerte nach Betriebsgröße. Im klassischen Verfahren sind dies aktuell 75/50/25 Prozent beim Arbeitsentgeltzuschuss und 100/50/25 Prozent bei den Lehrgangskosten; unter bestimmten Voraussetzungen sind höhere Fördersätze möglich
Was ist der Unterschied zwischen klassischer Förderung und Qualifizierungsgeld?
Bei der klassischen Förderung können Arbeitsentgeltzuschüsse und Lehrgangskosten bezuschusst werden. Das Qualifizierungsgeld ist dagegen eine eigene Entgeltersatzleistung für Betriebe im Strukturwandel, wenn ein relevanter Teil der Belegschaft weiterqualifiziert werden muss
Braucht man für die Förderung eine zugelassene Weiterbildung?
Im klassischen Verfahren müssen sowohl Weiterbildung als auch Bildungsträger zugelassen sein. Beim Qualifizierungsgeld muss laut BA der Bildungsträger zugelassen sein; eine Zulassung der Weiterbildung selbst ist dort nicht erforderlich.
Ihre Zufriedenheit ist unser Maßstab
Als Kooperationspartner der Arbeitsagenturen und der Jobcenter ist eine Kostenübernahme mit Bildungsgutschein oder einem anderen Kostenträger möglich.
SCHÜLER SAGEN
Zufriedenheit ist immer vorhanden
— Sabrina K., Berlin
„Ich wollte schon lange mit Kindern arbeiten, wusste aber nicht, wie ich starten soll. Diese Qualifizierung war für mich der perfekte Einstieg. Besonders die Praxisanteile haben mir sehr geholfen.“
— Mehmet A., Neukölln
„Die Weiterbildung hat mir nicht nur fachlich viel gegeben, sondern auch menschlich. Ich habe gelernt, wie wichtig kleine Unterstützungen im Alltag für pflegebedürftige Menschen sind.“
— Monika L., Potsdam
„Der Kurs war sehr gut strukturiert und praxisnah. Besonders der Umgang mit Demenzpatienten wurde verständlich erklärt. Heute arbeite ich in einer Pflegeeinrichtung und fühle mich sicher.“
— Daniel S., Berlin
„Als Quereinsteiger hatte ich zuerst Respekt vor der Pflege. Aber die Dozenten haben alles Schritt für Schritt erklärt. Jetzt habe ich einen festen Job und neue Perspektiven.“
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